Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Verkehrsrecht. Wir beantworten Ihre Fragen zur Haftung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nach einem Unfall im Rahmen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und setzen Ihre Ansprüche gegen die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie gegen den Unfallgegner durch. Privaten wie gewerblichen Mandanten helfen wir bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen.

Auch für das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Führerscheinentzug. Hierzu zählen Fragen rund um die Fahrerlaubnis und die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Zudem helfen wir Ihnen bei Kauf bzw. Verkauf, Miete oder Leasing von Fahrzeugen sowie versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen. Im Verkehrsstrafrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung von Trunkenheitsfahrten, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.