Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Arbeitsrecht, die Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen bezüglich ihrer Personalarbeit sowie von Privatpersonen bei Problemen im Arbeitsverhältnis sind unser Handwerk.

Hierzu gehören die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die Formulierung und Optimierung von Arbeitsverträgen sowie die nachträgliche Änderung von Arbeitsverhältnissen. Selbstverständlich stehen wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abmahnungen, Auflösungs- und Aufhebungsverträgen und schließlich der Prozessführung in Kündi­gungsschutzverfahren als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.